Wann und wie werde ich Mitglied ?
Auszug aus der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssportund das Funktionstraining vom 01. Oktober 2003 i. d. F. vom 01. Januar 2007: (Die gesamte Rahmenvereinbarung ist unter dem Menuepunkt "Dokumente & Info´s zu finden.)

Die Rehabilitationsträger begrüßen eine Mitgliedschaft in den Rehabilitationssportgruppen
bzw. Funktionstrainingsgruppen auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche
Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig zu sichern.
Eine Mitgliedschaft in der Gruppe, Selbsthilfegruppe oder im Verein ist jedoch
für die Teilnahme am Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining für die Dauer
der Verordnung zu Lasten eines Rehabilitationsträgers nicht verpflichtend.

Falls Sie eine Mitgliedschaft wünschen, sind folgende drei Punkte sind zu beachten!
Warum Mitgliedschaft im Verein
Der Ambulante Herz- und Behindertensportverein Bad Freienwalde e. V. ist ein registrierter und zertifizierter gemeinnütziger Verein. Er trägt sich von Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen, Spenden und Vergütungen der Reha-Leistungen durch die Kostenträger. Der Verein ist Mitglied im Landes-/Kreissportbund (LSB/KSB), im Behindertensportbund Brandenburgund (BSB)im Landesverband Brandenburg der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation und Prävention von Herz- Kreislauferkrankungen LVB DGPR). Als Mitglied kann man neben den Reha-Sportstunden an allen weitergehenden Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.
Die ärztliche Verordnung

... ist unbedingte Voraussetzung für die Mitgliedschaft im ambulanten Herz- und Behindertensportverein.
Es gibt zwei mögliche Verordnungen:
Patienten, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben und für die die Reha-Maßnahmen das Ziel haben, dass sie wieder in das Berufsleben zurückkehren können, bekommen in der Regel schon eine Verordnung von der Reha-Einrichtung für 6 Monate Herzsport (Kostenträger ist die Rentenversicherung). *Link zum Muster*
Alle anderen Patienten benötigen eine Verordnung durch ihren Hausarzt auf Vordruck Nr. 56 (Kostenträger ist die jeweilige Krankenkasse) *Link zum Muster*
Beide Verordnungen sind von dem zuständigen Kostenträger zu bestätigen.
Für die Reha-Leistungserbringung erhält der Verein eine Vergütung je Übungseinheit und Mitglied.

Befundbericht und regelmäßige Ergometeruntersuchung
Die DGPR hat bundeseinheitliche Formulare herausgegeben, die vom Hausarzt/Kardiologen auszufüllen sind. An Hand dieser Dokumentation erfolgt die Einordnung in eine Herzsport-Leistungsgruppe entsprechend den individuellen medizinischen Erfordernissen. Die Erstbefunde sollen nicht älter als 6 Monate sein, was in der Regel nach einer Anschlußheilbehandlung der Fall ist. Ergometerkontrolluntersuchungen müssen jährlich einmal erfolgen; so kann auch der Effekt des Reha-Sportes eingeschätzt werden.
Die DGPR beabsichtigt, die Dokumentation für eine bundesweit angelgte wissenschaftliche Studie über die Wirksamkeit des koronaren Herzsportes zu verwenden.
*Link zum Formular Untersuchungsbogen*
*Link zum Formular Ergometeruntersuchung*
Detailinformationen zur Ergo-Kontrolluntersuchung für Ärzte und Mitglieder
Wenn es die Gruppenstärke in der Behindertensportgruppe zulässt, kann man auch ohne ärztliche Verordnung als Mitglied aufgenommern werden (gilt nicht für KHK-Patienten). Es ist es auch möglich, "Förderndes Mitglied" des Vereins zu werden (s. Satzung).
Wenn sie kein Mitglied werden und dennoch unseren Verein unterstützen wollen, können Sie das gerne mit einer Spende zum Ausdruck bringen. Hier kann man sich anmelden!
zum Textanfang Benutzen Sie dazu das Spendenformular!